Das Atelierbüro des Kulturwerks des BBK Berlin schreibt aus: zwei öffentlich geförderte Ateliers, ein Atelier aus dem Atelieranmietprogramm und eine Atelierwohnung. Bewerbungsschluss 9. Juni 2015 - Aviva - Berlin Online Magazin und Informationsportal für Frauen aviva-berlin.de Women + Work



AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 13.05.2015


Das Atelierbüro des Kulturwerks des BBK Berlin schreibt aus: zwei öffentlich geförderte Ateliers, ein Atelier aus dem Atelieranmietprogramm und eine Atelierwohnung. Bewerbungsschluss 9. Juni 2015
AVIVA-Redaktion

Das Angebot richtet sich an alle in Berlin lebenden professionellen KünstlerInnen mit einem Jahreseinkommen von unter16.055 € netto. Besichtigungen finden am 24. und 25. März 2015 statt.




Das vom Atelierbüro in Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat und PartnerInnen entwickelte Berliner Atelierprogramm verfügt zur Zeit über 830 geförderte, mietpreis- und belegungsgebundene Ateliers und Atelierwohnungen.

Neuangebote und frei werdende Räume werden laufend über das Serviceportal des Kulturwerks des BBK ausgeschrieben und über eine vom Senat berufene Auswahlkommission vergeben. InteressentInnen können unter www.bbk-kulturwerk.de den E-Mail-Newsletter abonnieren und werden so über das aktuelle Angebot geförderter Räume informiert.
Neben dem Förderangebot werden wöchentlich jury- und provisionsfrei Ateliers aus dem Berliner Immobilienmarkt vermittelt.

Im Berliner Atelierprogramm werden öffentlich geförderte Gewerbeflächen als Ateliers für professionelle Bildende KünstlerInnen vergeben. Voraussetzung für die Bewerbung sind Professionalität, berufliche und soziale Dringlichkeit und ein die festgelegte Obergrenze nicht übersteigendes Jahreseinkommen. Ein Vergabebeirat wählt unter den BewerberInnen aus. Die Vergabe der Ateliers erfolgt für die Dauer von zwei Jahren auf der Grundlage eines Untermietvertrages mit Förderzusatz durch den Hauptmieter, der Gesellschaft für Stadtentwicklung (GSE). Vor Ablauf des Vertrags erfolgt erneut eine Einkommensüberprüfung. Sind die Fördervoraussetzungen nach wie vor erfüllt, werden die Verträge in der Regel für weitere zwei Jahre verlängert. Seit dem Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 20.06.2007 ist die Förderzeit auf acht Jahre begrenzt. Die KünstlerInnen sind verpflichtet, bei Atelierwechsel und/ oder längerem Auslandsaufenthalt ihre Räume zur Nach- oder Untervermietung frei zu melden. Die ausgeschriebenen Flächen beinhalten i.d.R. die Atelierfläche + anteilige Nebenflächen (z.B. Flur, WC, Gemeinschaftsraum etc.).

Derzeit ausgeschrieben sind Ateliers in Wilmersdorf, Reinickendorf, Kreuzberg und Mitte.

Im Rahmen der Wohnungsbauprogramme wurde die Herstellung von gewerblich nutzbaren Ateliers und von Atelierwohnungen für professionelle Bildende KünstlerInnen durch das Berliner Atelierwohnungsanmietprogramm gefördert. Der gerade erfolgte Zuzug nach Berlin erscheint erst nach einem Ablauf von sechs Monaten als dringlich. Bei Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) kann ggf. die Miete reduziert werden. Er enthält auf Verlangen die Berechtigung auf einen Arbeitsraum in der Wohnung ("Künstler-WBS"). Sanierungsbetroffene und BewerberInnen mit WBS werden bei der Vergabe bevorzugt. Der WBS, sofern vorhanden, sollte der Bewerbung beiliegen. Der Vertrag wird direkt mit dem Vermieter/der Vermieterin geschlossen. Die Atelierwohnungen werden in der Regel mit Wohnmietverträgen vergeben und unterliegen damit einem höheren Kündigungsschutz. In der Regel müssen drei Nettokaltmieten als Kaution aufgebracht werden. Für den Wohnanteil der Flächen kann Wohngeld beantragt werden, sofern die Räume als erster Wohnsitz genutzt werden.

Bitte beachten Sie zu allen Förderungsprogrammen den Bewerbungsschluss (Eingang im Atelierbüro - Poststempel zählt nicht!). Sämtliche Informationen, die zu Ihrer Bewerbung nötig sind, erhalten Sie während des Besichtigungstermins.

Detailinfos zu aktuell verfügbaren Mietflächen, Preisen und Besichtigungsterminen finden Sie unter:
www.berlin.de

Alle Details der Ausschreibung können den Webseiten des Kulturwerks des BBK Berlin www.bbk-kulturwerk.de oder bei der Berliner Kulturverwaltung www.kultur.berlin.de entnommen werden.

Das Angebot der geförderten Ateliers und Atelierwohnungen wird in der Regel alle zwei Monate ausgeschrieben. Darüber hinaus bietet die Website des BBK Berlin einen weiteren kostenlosen Service, die sogenannten Angebote vom freien Markt. In dieser Rubrik finden Sie Angebote zu erschwinglichen Marktpreisen

Die nächste Ausschreibung erscheint Anfang Juli 2015.
Die dazu gehörenden Besichtigungen werden voraussichtlich Ende Juli 2015 stattfinden.


Kulturwerk des bbk berlin GmbH
Köthenerstr. 44
10963 Berlin
fon:030 / 230899 - 20/ 21/ 22
fax:030 / 230 899 19
atelierbuero@bbk-kulturwerk.de



Quelle: Pressestelle Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten


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Beitrag vom 13.05.2015

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